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Auto-Abos gewinnen zunehmend an Beliebtheit, sowohl für den privaten Gebrauch als auch für den beruflichen Einsatz. Aber kann man ein Auto-Abo eigentlich von der Steuer absetzen? Wir gehen der Sache auf den Grund!
Private oder berufliche Nutzung?
Bevor sich ein Freiberufler oder Selbstständiger für ein Auto-Abo entscheidet, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit eine der ersten Fragen, wie man steuerlich mit diesem Modell dasteht.
Grundsätzlich, sind - genau wie beim Autokauf oder dem Leasing - zwei Punkte zu berücksichtigen: zum einen die betriebliche Komponente und dann der Teil der privaten Nutzung. Denn: wird das Fahrzeug mindestens 10 Prozent für berufliche Zwecke genutzt, kann die monatliche Abo-Rate als Betriebsausgabe deklariert und von der Steuer abgesetzt werden.
Wird das Auto auch privat genutzt (wie wohl in den meisten Fällen), fällt auf diesen Nutzungsvorteil die Einkommensteuer an. Dieser Vorteil wird entweder pauschal mit der sogenannten 1-Prozent-Regel berechnet oder manuell mit dem klassischen Fahrtenbuch.
Die 1-Prozent-Regel
Dabei kann man die pauschale 1-Prozent-Regel nur dann nutzen, wenn mindestens 50 Prozent der Fahrzeugnutzung beruflicher Art ist. Gerechnet wird mit dem Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs. Daher sollten Sparfüchse auf eher hochpreisige Fahrzeuge aus dem Abo verzichten.
Darüber hinaus werden auch Fahrten zwischen Wohnadresse und Firma bzw. die Fahrten zur Zweitwohnung am Ort der Beschäftigung abgerechnet.
Wer hingegen eine ganz granulare Abrechnung der Privatfahrten vornehmen möchte oder muss, der sollte ein Fahrtenbuch führen. Zwar fällt dabei eine gute Portion Papierarbeit an, allerdings lohnt sich dieses Vorgehen, wenn das Fahrzeug nur selten privat gefahren wird.
Prinzipiell gilt, dass wenn das Auto zu weniger als 50 Prozent beruflich genutzt wird, der private Nutzungsvorteil durch eine fundierte Schätzung oder eben ein sauber geführtes Fahrtenbuch ermittelt werden.
Besonders Freiberufler mit kürzeren Projektzyklen, für deren Arbeit nicht immer ein Auto nötig ist, können sich Auto-Abos lohnen. Auch wer aufgrund wechselnder Auftragslagen regelmäßig neue Bedürfnisse an ein Auto hat (z.b. Transporter oder Kleinwagen), kommt dank Auto-Abo in den Genuss von höherer Flexibilität. Trotz all der Vorteile, sollte man steuerliche Aspekte aber genau im Auge behalten.
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